BVG-Abzug
Frage:
Ich habe eine Frage zur Pensionkasse: Mein Lohn beträgt brutto 5900 CHF. Davon werden mir 140 CHF für die Pensionskasse abgezogen. Ist das gesetzlich in Ordnung oder ist es zu wenig? Wie sieht es mit dem Minimum für das BVG für diesen Lohn aus? Danke…
Ian F., 28, ZH
Antwort:
Die erste Säule ist die AHV und die ersten 20′520 CHF werden dort abgedeckt. Wer mehr verdient und angestellt ist, muss bei einer Pensionskasse versichert werden. Das vorgesehene Maximum für dieses Obligatorium ist aktuell 82′080 CHF (jeweils drei Mal die maximale AHV-Rente). Von Ihrem Jahreslohn wird der sogenannte Koordinationsbetrag abgezogen (23′940 CHF). Von der Differenz (46′860 CHF) wird ein Beitrag an die Pensionskasse geleistet, die je nach Alter zwischen 7 und 18% liegen und hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann auch mehr als 50% übernehmen. Die 140 CHF könnten also stimmen. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie bei der Pensionskasse nach, welche Ihr Pensionskassenguthaben verwaltet, bis Sie die Situation genau verstehen - denn es geht um Ihre Altersvorsorge. Sie erhalten auch jeweils nach Jahresende eine Übersicht über Ihre Situation bei der Pensionskasse, welche Sie ebenfalls genau anschauen sollten.


Beatrice Zwicky ist Leiterin Anlagekunden bei Forma Futura Invest AG. Die studierte Volkswirtschafterin beantwortet in diesem Blog Ihre persönlichen Fragen rund ums Geld.